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Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Zur Nutzung der Bürodienstleistungen von
Coworking Bebra
Stadtentwicklung Bebra GmbH
Bahnhofstraße 23
36179 Bebra
Geschäftsführer: Stefan Pruschwitz
Aufsichtsratsvorsitzender: Stefan Knoche
Registergericht Bad Hersfeld HRB 2406
§ 1 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Coworking Bebra ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Art und Umfang der Dienst-leistung, die entsprechend der jeweils gewählten Nutzungsart der Vertragspartner, die im Nutzungsvertrag/in der Buchung vereinbart ist. Je nach gewählter Buchungsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei Tarifen für flexible Arbeitsplätze kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.
(2) Die Büroarbeitsplätze / Büroräume sind entsprechend des Nutzungsvertrages ausgestattet. Weitere Einrichtungsgegenstände können auf eigene Kosten und nach Absprache mit dem Vermieter unter Berücksichtigung von §4 in die Räumlichkeiten eingebracht werden. Die Sicherung und Versicherung der eingebrachten Gegenstände ist Sache des Mieters und geht zu seinen Lasten. Es gilt ein Haftungsausschluss des Vermieters für den Diebstahl und das Abhandenkommen von vom Mieter eingebrachten Gegenständen.
(3) Der/die Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(4) Die Arbeitsplätze dürfen durch den/die Nutzende nur für den im Vertrag be-zeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Coworking Bebra. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Coworking Bebra zur fristlosen Kündigung.
(5) Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 2 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der von Coworking Bebra angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen, unseriösen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2) Der/die Nutzende verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nicht-Nutzbarkeit der von Coworking Bebra bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzende verursachen.
(3) Der/die Nutzende unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(4) Der/die Nutzende bestätigt, dass die Dienste und Infrastruktur von Coworking Bebra für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten zu nutzen:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking Space;
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Coworking Bebra bereitgestellte Infrastruktur;
d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der/die Nutzende ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
f. illegaler Down-, bzw. Upload, von urheberrechtlich geschützten Daten;
g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzenden vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Coworking Bebra;
h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzenden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
i. Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der schlüsselfreie Zugang zum Coworking Bebra ist nur während der Kernöffnungszeiten von 8.30 bis 17 Uhr (Montag bis Freitag) und von 10 bis 17 Uhr (Samstag bis Sonntag), ausgenommen Feiertage, möglich. Der/die Nutzende erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Außerhalb der Kernöffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit durch unser digitales Schließsystem (Smartphone notwendig). Zum ersten Einchecken gelten jedoch die obengenannten Kernöffnungszeiten.
(2) Coworking Bebra befindet sich im 1. OG des Bahnhofsgebäudes und ist im Normalfall über Treppen erreichbar. Als barrierefreier Zugang kann der Fahrstuhl der Tourist-Information Bebra (Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr) genutzt werden.
Fahrstuhlbenutzung kann nicht verlangt werden bei Stilllegung des Aufzuges bei Stromausfall, notwendigen Reparaturen oder behördlichen Anordnungen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
(3) Eine Übertragung der Zugangsberechtigung durch den Nutzer, an nicht von dessen vertraglichen Nutzungsrahmen umfasste Dritte, ist ausgeschlossen.
(4) Den Beauftragten vom Coworking Bebra ist auf Verlangen Zutritt zu den Büroräumen zu gewähren.
(5) Coworking Bebra behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhalten des Hauses zu verweisen.
(6) Es ist nicht gestattet, in den Räumen von Coworking Bebra bzw. im gesamten Objekt zu nächtigen oder zu rauchen.
(7) Der/die Nutzende verpflichtet sich, andere Nutzende in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören.
(8) Der/die Nutzende ist allein verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Des Weiteren hat der/die Nutzende vertrauliche Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zugriff nehmen können. Ferner ist der/die Nutzende ausdrücklich dazu verpflichtet, Daten und Informationen, die er/sie von Coworking Bebra oder anderen Nutzern erfährt/erhält stets vertraulich zu behandeln und – sofern es keine anderweitige Absprache gibt – nicht an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft vor allem Daten und Informationen, die er im Rahmen der Geschäftstätigkeit anderer Nutzenden erfährt/erhält.
(9) Coworking Bebra darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache mit dem/der Nutzenden vornehmen. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Der/die Nutzende muss seinen Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich halten und unverzüglich räumen.
(10) Der/die Nutzende ist zur Duldung zweckmäßiger Arbeiten im Sinne des Absatzes 9 verpflichtet und darf deshalb das Nutzungsentgelt nicht mindern. Auch Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(11) Der/die Nutzende hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an den Betreiber zurückzugeben. Verlorene Einrichtungsgegenstände oder Schäden an solchen, sind Coworking Bebra unverzüglich zu melden und vollumfänglich zu ersetzen.
(12) Der/die Nutzende verpflichtet sich, dem Vermieter seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem/der Nutzenden zuvor mit einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen vorher schriftlich, mündlich, per Aushang oder per E-Mail angekündigt werden. Die Bereitstellung erfolgt in Absprache zwischen den Parteien.
(13) In den Räumlichkeiten des Coworking Bebra dürfen keine Tiere mitgebracht werden.
(14) Im gesamten Bahnhofsgebäude besteht ein generelles Rauchverbot. Der Mieter ist verpflichtet, die Teilnehmer an seiner Veranstaltung zu informieren und in diesem Rahmen für die Einhaltung des Rauchverbots zu sorgen.
(15) Alle Flucht- und Rettungswege sowie die Notausgänge sind freizuhalten.
(16) Vor die Türen dürfen keine Gegenstände gestellt werden.
§ 4 Änderungen am Vertragsgegenstand, Dekoration, Werbung
(1) Änderungen in und an den Räumlichkeiten, dazu gehören auch alle Einrichtungsgegenstände, sind grundsätzlich nicht gestattet. Befestigungen von Dekorationen und sonstigen Halterungen in den Räumlichkeiten bedürfen einer vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Der Mieter hat den ursprünglichen Zustand der Mietsache unmittelbar nach Veranstaltungsende auf eigene Rechnung wieder herstellen zu lassen.
(2) Die Werbung für die Veranstaltung ist Sache des Mieters. Der Vermieter kann verlangen, dass hierfür verwendetes Werbematerial (Plakate usw.) rechtzeitig vor der Veröffentlichung vorgelegt wird. Der Vermieter ist zur Ablehnung der Veröffentlichung berechtigt, insbesondere wenn die Veröffentlichung nicht mit dem Rahmen der üblichen Werbung des Vermieters oder den Interessen und dem Ansehen des Vermieters zu vereinbaren ist.
§ 5 Reinigung der Räume
(1) Die Räume des Coworking Bebra werden vom Vermieter gereinigt. Es bestehen folgende Ausnahmen:
a. Langfristig vermietete Büroräumen werden im 14 Tage-Rhythmus gereinigt, jedoch nicht Schreibtischoberflächen. Diese sind vom Mieter selbst zu reinigen. Mülleimer werden Freitagabend geleert. Sollen Müllbehälter zwischengeleert werden, sind diese abends VOR die Büroräume im Flur abzustellen.
b. Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jedes Nutzungstages von dem Nutzer komplett zu räumen und im Falle der Verunreinigung zu säubern.
Grobe Verunreinigungen über die übliche Abnutzung hinausgehend werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
(1) Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind nach Absprache gesondert zu vergüten.
(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist 3 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der/die Nutzende hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.
(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die infolge von Verzug entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers. Bei verspäteten Zahlungen ist der Betreiber berechtigt, pauschalierte Mehrkosten je Mahnung in Höhe von € 5,00 zu erheben. Sollte nach der dritten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, erfolgt eine Kündigung des Mietverhältnisses und die Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben. Coworking Bebra erhebt in dem Fall den Anspruch auf die gesamte Monatsmiete des Monats, in dem das Mietverhältnis gekündigt wurde.
§ 7 Dauer des Vertrages, Kündigung und Beendigung
(1) Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gelten die Nutzungsverträge als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Verfehlung der vertraglichen Fristen in diesen Nutzungsbedingungen. Coworking Bebra hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmiet-verhältnisses gleich aus welchem Grund).
(4) Am Ende der Nutzungsdauer muss der Arbeitsplatz / Büro samt dem zur Verfügung gestellten Inventar in einwandfreiem Zustand hinterlassen werden.
§ 8 Datenschutz
(1) Coworking Bebra wird die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften beachten.
(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Betreiber widerrufen. Der Betreiber wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.
(3) Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum des Betreibers und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen Sie an Dritte weitergegeben werden.
§ 9 Haftung
(1) Das Büro und das Inventar wird im einwandfreien Zustand übergeben. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und verlorengegangenes Inventar sowie für nachgewiesene Beschädigungen an den von ihm genutzten Räumen
(2) In allen Fällen, in denen Coworking Bebra im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Coworking Bebra nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Coworking Bebra fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Coworking Bebra übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der/die Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Coworking Bebra unterbleiben. Sofern Coworking Bebra von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die Nutzende Coworking Bebra von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzende ersetzt Coworking Bebra die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Coworking Bebra von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(4) Dem Nutzer ist bekannt, dass die Büros nicht mit einer Klimaanlage ausgestattet sind. Deshalb kann es zu Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius kommen. Auch dies gilt als vertragsgemäße Beschaffenheit.
(5) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Jeder Nutzer ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirus-programms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Nutzers wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Es unterliegt der Verpflichtung des Nutzers den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbinden.
(6) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für ihn nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN-Netzwerk, Drucker) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Nutzers gegen den Betreiber.
(7) Der Coworking Bebra verfügt über einen zentralen Drucker auf der Galerie, der über WLAN angesteuert werden kann. Die Benutzung des Druckers erfolgt auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keine Haftung und keine Verantwortung dafür, dass Ausdrucke von anderen Personen gesehen werden können.
§ 10 Versicherung
Coworking Bebra ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzenden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 11 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Bad Hersfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen der Allgemeine Nutzungsbedingungen als unwirksam, so bleibt die Allgemeine Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam.
(2) Alle Änderungen der Allgemeine Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Stand: Februar 2024
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworking Bebra diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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